Da die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, können sich auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständiger bezeichnen. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern deutlich abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.